Schwein

Um eine Grundlange für den fairen Handel zwischen Landwirtschaft und Schlachtbetrieb bilden zu können, ermitteln wir als zugelassenes Klassifizierungsunternehmen in Ihrem Auftrag Gewicht und Muskelfleischanteil Ihrer Schweineschlachtkörper. Durch die Klassifizierung können die Schlachtkörper anhand gesetzlich definierter Kriterien in Handelsklassen eingestuft werden. Unsere durch die zuständigen Behörde ausgebildeten und zugelassenen Klassifizierer sind erfahren im Umgang mit allen am Markt gängigen Klassifizierungsgeräten und Methoden.

Rind

Im Gegensatz zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern wird bei der Rinderklassifizierung nicht mit Hilfe eines Klassifizierungsgeräts gearbeitet. Hier muss die Einreihung der Schlachtkörper in die gesetzlichen Handelsklassen anhand optischer Bewertungskriterien vorgenommen werden. Die hierfür benötigte Expertise sowie praktische Erfahrung können unsere Klassifizierer durch ständige Anwendung und regelmäßige Fortbildungen wie jährliche Schulungen vorweisen.

Schaf

Ähnlich zur Rinderklassifizierung findet die Klassifizierung von Schafschlachtkörpern anhand optischer Kriterien statt. Das speziell hierfür ausgebildete Personal stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit Matthäus als Mittelsmann

 

Als Dienstleistungsunternehmen steht dem Klassifizierungsservice Matthäus die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und der abnehmenden Hand im Zentrum der Geschäftstätigkeit.

Durch unser Know-how in der Messtechnik sind wir in der Lage zusätzliche Anforderungen unserer Kunden auf dem Feld der Prozesssteuerung und Warenkontrolle abzudecken.

 

 

 

Für eine kontinuierliche Optimierung und Aktualisierung unserer Messsysteme stehen wir im ständigen Austausch mit wissenschaftlichen Instituten und Leistungsprüfanstalten für Viehzucht in Deutschland. In enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und Änderungen schnellstmöglich umgesetzt.

Über 25 Unternehmen setzen bereits auf unsere Leistungen

 

Als zugelassenes Klassifizierungsunternehmen betreut Matthäus deutschlandweit über 25 Schlachtbetriebe in sämtlichen Größen. Aufgrund unseres hervorragenden Personalnetzwerkes und der engen Zusammenarbeit können wir deutschlandweit zuverlässige Klassifizierungsarbeit und einen reibungslosen Ablauf Ihrer Schlachtung garantieren.

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  • Hauptsitz / Unternehmensstandort
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24-Stunden-Service: bei Fragen oder Komplikationen erreichen Sie uns rund um die Uhr.

Neutrale Klassifizierung und Verwiegung von Schweinen, Rindern und Schafen.

Eingabe und Verwaltung von Lieferanten-, Tier- und Befunddaten sowie weiterer tiefergehender Prozessinformationen.

Erfassung qualitätsrelevanter Parameter wie pH-Wert, Leitfähigkeit und Fleischfarbe.

Salmonellenbeprobung mit Barcodeerfassung.

Erstellung von Wiegescheinen, Abrechnungen, Statistiken und Schlachtkörpersortierungen.

Einstellen der Daten in eine rückmeldefähige Datenbank.

Erstellung von einzelbetrieblicher Firmware mit Sonderfunktionen.

Abnahme der gesetzesmäßigen Schnittführung sowie Erstellung elekronischer Zerlegekalkulationen.

Eine Software für die Fleischwirtschaft

Eine Software für die Fleischwirtschaft

Mit unserer modularen Software für die Fleischwirtschaft digitalisieren wir Ihre Produktion in Echtzeit.

Über anwendungsbezogene Software-Module werden die Daten in Ihrer Schlachtung zentral verwaltet und verarbeitet.

Durch Schnittstellen und weiterer Module können Sie Ihre gewonnen Daten nach eigenen Wünschen verarbeiten und weiterleiten.

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Rundumbetreuung für Sie

Rundumbetreuung für Sie

Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich bei Ihren Aufgaben zu unterstützen, so dass Sie sich optimal um Ihre eigene Produktion kümmern können.

Sie haben eine Frage zu unserer neutralen Dienstleistung oder benötigen technische Unterstützung? Gerne geben wir Ihnen Hilfestellungen und Auskünfte über unsere Leistungen hinaus.

Wir helfen Ihnen!

Kontakt
Wie ist die neutrale Klassifizierung in Deutschland geregelt?

Die gesetzesmäßige neutrale Klassifizierung in Deutschland wird nach dem Fleischgesetz und den zugehörigen Durchführungsverordnungen geregelt.

Muss ein neutrales Klassifizierungsunternehmen in Deutschland zugelassen werden?

Um als neutrales Klassifizierungsunternehmen in Deutschland die Einstufung von Schlachtkörpern von Schweinen, Rindern und Schafen in gesetzliche Kategorien und Handelsklassen durchführen zu dürfen, sind wir dazu verpflichtet, uns nach der Vorschriften des Fleischgesetzes zulassen zu lassen.

Die Zulassungsvoraussetzungen wird durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) und Ernährung gemäß der Anforderungen des Fleischgesetzes (FlG) und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung (2. FlGDV) überprüft und die Zulassung nach der Akkreditierung der DIN EN ISO/IEC 17020:2012-07 Typ A erlassen.

Die Zulassung wird in regelmäßigen Abständen durch die BLE überprüft und verlängert.

WEITERE LEISTUNGEN

Lösungen

Erfahren Sie mehr über unsere Lösungen rund um Schlachtung und Produktion.

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